Mit den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien - BRi) vom 21. März 1997 soll eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach bundesweit einheitlichen Kriterien erreicht werden. Die jüngste Fassung vom 11. Mai 2006 ist seit dem 1. September 2006 in Kraft. Die BRi sind für die Pflegekassen und für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung verbindlich (§§ 17, 53a SGB XI, 213 SGB V).