Ab dem Jahr 2010 wird die Besteuerung der Altersrenten für Rentner ernst. Die Versteuerung der Altersrenten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer muß als Rentner seine Rente versteuern? Grundsätzlich gilt: Ein Rentner, der nur eine gesetzliche Rente bekommt, zahlt keine Steuern, wenn die folgenden Monatseinkünfte nicht überschritten werden: Rentner, die 2005 bereits Rentner waren oder 2005 in Rente gegangen sind, dürfen nicht mehr gestzliche Monatsrente als 1.599 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 3.198 € sein. Rentner, die 2006 in Rente gegangen sind, dürfen nicht mehr gesetzliche Monatsrente als 1.524 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 3048 € sein. Rentner, die 2007 in Rente gegangen sind, dürfen nicht mehr gesetzliche Monatsrente als 1464 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 2928 € sein. Rentner, die 2008 in Rente gegangen sind, dürfen nicht mehr gesetzliche Monatsrente als 1409 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 2818 € sein. Rentner, die 2009 in Rente gegangen sind, dürfen nicht mehr gesetzliche Monatsrente als 1.385 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 2770 € sein. Rentner, die 2010 ihren Altersruhestand antreten und in Rente gehen, dürfen nicht mehr gesetzliche Monatsrente als 1.353 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 2706 € sein.