Urteil: Rentenversicherung muss behinderungsgerechten Bürostuhl zahlen Der 1965 geborene, schwerbehinderte Kläger, der im Innendienst der Deutschen Bahn arbeitet, beantragte bei der Rentenversicherung die Übernahme der Kosten für einen behinderungsgerechten Bürostuhl. Der Rehabilitationsträger lehnte mit der Begründung ab, der Arbeitgeber sei vorrangig zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung verpflichtet.
Warum das Sozialgericht Dresden die Rentenversicherung in der Pflicht sah und warum sie den Bürostuhl als technisches Arbeitsmittel bewertete, können Sie bei REHADAT unter dem Aktenzeichen S 24 KN 625/09 im Volltext nachlesen. Dort finden Sie auch den Link auf einen aktuellen Beitrag zu diesem Urteil im mehr ......