Unfall mit umgebautem Auto! Was Sie wissen sollten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung ein angepasstes Fahrzeug nutzen, müssen im Falle eines Unfalls auf Besonderheiten achten. Hier ein paar Tipps für den Ernstfall.
Langsam, aber stetig wächst die Zahl der mobilitätseingeschränkten Menschen, die ein angepasstes Auto ihr Eigen nennen – unabhängig davon, ob sie es selbst fahren oder sich darin fahren lassen. In der Regel sind deren Fahrzeuge mit behinderten-gerechten Anpassungen versehen und diese stellen einen Mehrwert beim Fahrzeug dar, der nicht automatisch versichert ist.
Wenn Ihnen Ihr Kostenträger ein Fahrzeug samt Umbauten bewilligt hat, ist das erfreulich. Ein Unfall dagegen ist in jedem Fall ärgerlich. Handelt es sich dabei um ein umgerüstetes Fahrzeug, muss sich der behinderte Besitzer allerdings unter Umständen auf eine aufwendigere Abwicklung gefasst machen – vor allem, wenn die Umbauten durch den Unfall ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Eines vorweg: Grundsätzlich empfiehlt es sich, entsprechende schriftliche Informationen bei sich mitzuführen, wenn Sie eine Behinderung beziehungsweise Erkrankung haben, über diese Einsatzkräfte und Ärzte Bescheid wissen müssen – wie etwa zu ansteckenden Krankheiten oder zu sonstigen Besonderheiten, zum Beispiel zur Kommunikation.
Behindertengerechte Anpassungen der Versicherung melden
Außerdem ist eine versicherungstechnische Frage dringend mit dem Abschluss der Umrüstung zu erledigen. „Denn Fahrzeugumbauten sind nicht automatisch bei Ihrer Kfz-Versic mehr ......