So funktioniert die Pflegeauszeit eit Jahresbeginn eine neue Option Das Familienministerium hat auf diese Entwicklung reagiert. Schon jetzt haben Arbeitnehmer das Recht, sich für die Pflege von Angehörigen für ein halbes Jahr lang aus dem Job ausklinken – allerdings unbezahlt. Neu ist seit Jahresbeginn die Option, Familienpflegezeit zu nehmen. Sie ermöglicht es Berufstätigen zur Pflege ihrer Angehörigen, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Verringern Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit zum Beispiel auf die Hälfte, erhalten sie in dieser Zeit drei Viertel ihres Gehalts. Wenn die Beschäftigten im Anschluss an die Pflegezeit wieder voll arbeiten, bekommen im Gegenzug erst einmal weiterhin nur drei Viertel des Gehalts, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. mehr ......
Familienpflegezeit: Informationen des Familienministeriums mehr ......