Die soziale Sicherung von Pflegekräften Zur Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen gibt es ein neues Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05.05.2010 (SGB XI).
Zu ihrer sozialen Sicherung sind Pflegepersonen regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie einen pflegebedürftigen Menschen mindestens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Weitere Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist, dass die Pflegeperson nicht länger als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, zahlt die Pflegekasse als weitere Leistung neben den Sachleistungen mehr ......