Ermittlung des Pflegebedarfs In Köln sagt man: "Jede Jeck is anders". Das lässt sich auch für Menschen sagen, die Hilfe bei der Pflege brauchen. Deshalb ist es sehr schwierig, ein Regelwerk zu schaffen, das den Pflegebedarf bei Millionen von Antragstellern gerecht beurteilt. Die wesentlichen Regeln dazu sind in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) festgehalten. Sie umfassen etwa 200 Seiten Text und bilden die Grundlage für alle Entscheidungen zum Umfang des Pflegebedarfs, auch die richterlichen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Leistungen aus der Pflegeversicherung für drei Pflegestufen gezahlt werden. Eines der wichtigsten Kriterien ist der zeitliche Aufwand, der einer Laienpflegekraft durchschnittlich für die Durchführung von Pflegeverrichtungen entsteht. Für einige der häufigsten Verrichtungen wurden Zeitkorridore ermittelt und in die Begutachtungsrichtlinien (BRi) aufgenommen, die gleiche Maßstäbe für alle gewährleisten sollen. Einige Beispiele, wie die GutachterInnen des MDK rechnen müssen:
Tägliches Flechten eines Zopfes kann anerkannt werden: "Entscheidend sind hier also die mehr ......