LAHR (BZ). Was tun, wenn die Eltern betreut werden müssen? Diese Frage stellen sich viele Angehörige. Besonders dann, wenn der Unterstützungsbedarf der älteren Menschen zunimmt und nicht durch Familienangehörige geleistet werden kann. Haushaltshilfen aus EU-Mitgliedsstaaten können dann eine Lösung sein.
Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis in Lahr organisiert mit der VHS am Dienstag, 20. September, von 14.30 bis 16 Uhr im Vortragsraum der VHS, Kaiserstraße 41, einen Vortrag, um über legale Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren. Seit 1. Mai 2011 können Haushaltshilfen aus den meisten EU-Staaten (Ausnahmen bilden Bulgarien und Rumänien) arbeitserlaubnisfrei in Privathaushalten mit Pflegebedürftigen beschäftigt werden. Unabhängig vom Wegfall der Arbeitserlaubnis gilt es, bei der Beschäftigung von Haushaltshilfen einige Fragen zu klären und zu berücksichtigen. Welche Tätigkeiten oder pflegerische Alltagshilfen kann eine Haushaltshilfe übernehmen? Welche Arbeits- und Gehaltsbedingungen müssen erfüllt werden? Welche versicherungsrechtlichen Fragen spielen eine Rolle? Wie erfolgt die Anmeldung zur Sozialversicherung? mehr ......