Wer regelmäßig Insulin wegen einer Diabeteserkrankung nehmen muss, kann nach einem Gerichtsurteil als Schwerbehinderter anerkannt werden.
Dies gelte auch für den Fall, dass die Blutwerte des Patienten optimal eingestellt seien, heißt es in einer Mitteilung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom Mittwoch in Potsdam zu einem Urteil (Aktenzeichen: L 13 SB 294/07) vom 28. August 2009. Geklagt hatte eine im Jahre 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leide.
Durch konsequente Lebensführung mit täglichem Sport habe die Klägerin eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreicht. Deshalb sei ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert worden, heißt es. Die regelmäßige sportliche Betätigung sei vom Gericht aber als medizinisch notwendigen Therapie-Aufwand eingestuft worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Wegen der Bedeutung der Entscheidung werde die Revision zugelassen