Gesetzliche Krankenkassen müssen Hörgeräte bezahlen: VdK hilft bei der Antragstellung Wie Schwerhörige Recht bekommen
Etwa sieben Millionen Deutsche hören schlecht. Doch nur rund zweieinhalb Millionen tragen ein Hörgerät, Tendenz steigend. Foto: PixelioEin Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 17. Dezember vergangenen Jahres (Aktenzeichen B 3 KR 20/08) stärkt die Rechte von Schwerhörigen. Demnach muss eine gesetzliche Krankenkasse den Versicherten bei entsprechender Indikation ein Hörgerät in vollem Umfang erstatten. Doch in der Praxis ist es für Betroffene oft nicht leicht, zu ihrem Recht zu kommen. Der VdK zeigt auf, was Patienten beachten sollten.
Etwa 13 Millionen Deutsche hören schlecht. Doch nur rund zweieinhalb Millionen tragen ein Hörgerät, Tendenz steigend. Bisher bekamen Patienten, die ein Hörgerät brauchen, nur einen Festbetrag von ihrer Krankenkasse erstattet. Einen Großteil mussten sie aus eigener Tasche zahlen, nach Berechnungen des Deutschen Schwerhörigenbundes im Durchschnitt mehr als 1000 Euro pro Gerät. Für schwer Hörgeschädigte bringen gerade digitale Hörgeräte viele Vorteile. Sie können bestimmte Frequenzen filtern oder verstärken und Umgebungsgeräusche mindern.
Doch auch mit dem stärkenden Gerichtsurteil im Rücken müssen Betroffene oft einige bürokratische Hürden nehmen, um ihr Recht durchzusetzen. "Nur wer überzeugend darlegen kann, dass kein Hörgerät zum Festbetrag für den Ausgleich der individuellen Hörschädigung ausreicht, hat in der Auseinandersetzung mit der Krankenkasse eine Chance auf eine volle Übernahme der Kosten", so Jens Kaffenberger, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Gesundheitsexperte des Sozialverbandes VdK. Er rät Betroffenen, sich schriftlich von ihrem behandelnden HNO-Arzt beziehungsweise Hörgeräteakustiker bestätigen zu lassen, warum nur das ausgewählte Modell geeignet ist.