Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen kein Kavaliersdelikt Stuttgart (kobinet) Wer Behindertenparkplätze missachtet und zustellt, soll schärfer geahndet werden. Das meint Baden-Württembergs Behindertenbeauftragter Gerd Weimer. „Wenn es der Bundesregierung bei den Reformüberlegungen ernsthaft um die Verbesserung der Verkehrssicherheit und damit auch um ein geordnetes inklusives Miteinander im Straßenverkehr geht, muss das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von bislang 35 Euro konsequent auf 70 Euro angehoben und mit einem Punkt im neuen Fahreignungs-Bewertungssystem bewehrt werden“, forderte der Landes-Behindertenbeauftragte heute im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. Dezember 2012 zur Neuordnung des Flensburger Verkehrszentralregisters. Eine entsprechende Anpassung der Bußgeldhöhe sei bislang nicht vorgesehen.
Als Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen habe er zu seinem großen Bedauern feststellen müssen, dass die Reform den Anforderungen der seit 26. März 2009 rechtsverbindlichen Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend Rechnung trage. „Es geht um das verbriefte Menschenrecht der Inklusion, d.h. um die gleichbe