Der Rollstuhl meines Mannes ging im Urlaub an der Nordsee 2011 kaputt. Es gab einige Differenzen mit Krankenkasse ..........
siehe auch die Antworten !!!!
man muss in dieser Angelegenheit zwei Dinge unterscheiden:
1.) Zunächst einmal ist es so, dass sozialrechtlich gesehen (also auch die Gesetze, die die KK betreffen), Urlaub als Luxus gilt. Und Luxus wird von den Sozialkassen (logischerweise) nicht finanziert. Insofern hat man also keine Möglichkeit, sich z.B. die Kosten für eine Urlaubsreise von einem Sozialhilfeträger einzuklagen