Umstrittene GEZ-Gebühr - VdK kritisiert Wegfall von Befreiungsregelungen
Zitat Ab Januar 2013 soll die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern als Pauschale von monatlich 17,98 Euro für jeden Haushalt fällig werden. Der Sozialverband VdK kritisiert an der neuen Regelung, dass Menschen mit Behinderung und Personen mit niedrigem Einkommen klar benachteiligt werden.
So sollen die bestehenden Befreiungen für einen Teil behinderter Menschen abgeschafft und nur noch eine Beitragsermäßigung auf ein Drittel des Betrags, also rund sechs Euro pro Monat, für diesen Personenkreis gelten. Das trifft auf Menschen mit Behinderung zu, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde. Für die Betroffenen ist das eine klare Verschlechterung. Denn diese Menschen sind oftmals auf Radio, Fernsehen und Internet angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Gänzlich befreit von der Rundfunkgebühr bleiben nach wie vor taubblinde Menschen. Kaum barrierefreies TV
Des Weiteren gibt es nach Auffassung des VdK noch immer zu wenig barrierefreie Angebote bei den Rundfunkanstalten. So bieten beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender gehörlosen und stark hörbeeinträchtigten Menschen nur zwischen 13 und 30 Prozent aller Programme mit Untertiteln an. Noch dramatischer stellt sich die Situation bei den privaten Sendern dar. Alleinstehende belastet
Das Nachsehen bei der neuen Gebührenerhebung haben auch Alleinstehende, die nur ein Radio oder einen Computer haben. Statt wie bisher 17,28