Ab 1.1.2013 wird der Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat ausgestellt. Er wird damit handlicher und benutzerfreundlicher. Die bisherigen Schwerbe-hindertenausweise in Papierform behalten bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit. Sie müssen nicht neu ausgestellt werden. Alle mit dem Grad der Behinderung (GdB) zusammenhängenden Nachteilsausgleiche können nach wie vor mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden.