Neubauten mit fünf Wohnungen oder mehr müssen künftig so gebaut werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen mindestens teilweise zugänglich sind. Der Kanton hat am Montag eine entsprechende Änderung des Planungs- und Baugesetztes gutgeheissenhttp://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_...nken-1.17560855