Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben:
• taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.
• Menschen, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuer-kannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat.
Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:
• Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behin-derung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist,
• hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, • behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.