Was sich zum 1. August alles ändert Zum Monatswechsel treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen Geschäftsabschlüsse im Internet, Organspender, die Lkw-Maut und arbeitsuchende Ausländer. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor.
Abo-Fallen im Internet
Versteckten - und damit teuren - Kostenfallen im Internet soll eine sogenannte Button-Lösung einen Riegel vorschieben. Online-Aufträge können nur noch abgesendet werden, wenn zuvor eine Schaltfläche mit einer Aufschrift wie "zahlungspflichtig bestellen" angeklickt wird. Fehlt es an der Bestätigung des Kunden, kommt kein Vertrag zustande. Die Neuregelung zur Eindämmung unseriöser Praktiken sieht vor, dass Anbieter Preise, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten anzeigen müssen. Verbraucher sind schon massenweise auf Abo-Fallen im Internet hereingefallen und auf versteckte Preisangaben, die über die tatsächlichen Kosten hinwegtäuschen.
Die Organspende
Kurz nach Aufdeckung des Göttinger Organspendeskandals werden Transplantationen durch neue gesetzliche Regeln flankiert. Eine bei der Bundesärztekammer angesiedelte Prüfungskommission nimmt Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäuser genauer unter die Lupe, und informiert bei Verstößen gegen das Transplantationsgesetz die zuständigen Länderbehörden
Entnahmekrankenhäuser müssen Transplantationsbeauftragte bestellen. Lebendspender haben Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten sie auch Lohnfortzahlung.
Die Kosten muss die Krankenkasse des Organempfängers übernehmen. Bekommt der Spender gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit der Organübertragung, steht dafür nun die Gesetzliche Unfallversicherung ein. Der Startschuss zur Befragung der Bundesbürger über ihre Bereitschaft zur Organspende im Todesfall fällt erst Anfang November.