ist zwar schon eine Weile her aber es sagt einem ja niemand wie wo was und wenn man es nicht selber gerade liest dann ......
Petitionsausschuss befürwortet Kostenübernahme für die Fratzer-Hebener-Therapie bei Multipler Sklerose 20.Januar 1999, OLG München
Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch, dem 20. Januar 1999 einvernehmlich beschlossen, dass die Kosten des Behandlungskonzeptes nach Dr. Fratzer / Dr. Hebener bei einer an MS erkrankten Patientin von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollten.
Eine Patientin hatte auf eigene Initiative den Petitionsausschuss angerufen, weil bei ihr die Stoffwechseltherapie erfolgreich durchgeführt wurde. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hatte der Krankenkasse jedoch empfohlen, die Kosten der Therapie nicht zu übernehmen, weil es sich um keine allgemein anerkannte Therapieform handele und ein Behandlungserfolg medizinisch wissenschaftlich nicht zu erwarten sei.
Die Aussage des MDK ist nach Ansicht des Petitionsausschusses durch den Behandlungserfolg bei der Patientin bereits widerlegt. Alle bei der Patientin zuvor durchgeführten Behandlungsmethoden hatten kein positives Ergebnis gezeigt. Der Ausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Die Abgeordneten des Petitionsausschusses wiesen ausdrücklich darauf hin, daß nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet sind, die Kosten von sogenannten "unkonventionellen" Behandlungsmethoden zu übernehmen, wenn anerkannte Verfahren nicht bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen. Es widerspreche den Regeln der ärztlichen Kunst, die notwendige Behandlung einzustellen, obwohl eine wissenschaftlich ernst zu nehmende Therapiemöglichkeit noch besteht.