Richter: Rollstuhlfahrer hat Pfleger gebissen na ich möchte da nicht als Pfleger sein
Zitat Schwäbisch Gmünd. Der Angeklagte selbst, seit einem Unfall an den Rollstuhl gefesselt, beteuerte seine Unschuld. Deshalb hatte er auch Einspruch gegen einen Strafbefehl über 900 Euro eingelegt, mit dem die Staatsanwaltschaft den Fall ohne Verhandlung abwickeln wollte. Doch der Staatsanwalt war nach den Zeugenaussagen, die er am Montag hörte, ebenso wie zuvor schon überzeugt, dass die Anklage im wesentlichen zutraf: Der 47-jährige Pfleger J. hatte den Behinderten, den er im Wechsel mit zwei anderen Pflegern fast vier Jahre in dessen Wohnung betreut hatte, angezeigt. Die Polizei hatte an seiner Brust und Schulter starke Verletzungen fotografiert, die, so sagte es J., ihm der Behinderte beigebracht hat. Die Stelle sei zwar gut bezahlt gewesen, aber zeitweise „die Hölle auf Erden“. Wenn sie allein miteinander waren habe sein Patient ihn heftigst beleidigt und geschlagen. Blaue Augen seien „an der Tagesordnung gewesen“, wegen einer gebrochenen Nase stehe noch eine größere Operation aus. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses habe er erst mal eine siebenwöchige psychosomatische Kur absolvieren müssen. Rechtsanwalt Klaus Necker, der den Rollstuhlfahrer verteidigte, sah J.’s Darlegungen als „abenteuerliche Konstruktion“, Fragen nach konkreten Details weiche er aus. Der wahre Beweggrund