Weiterhin können Menschen, die von Sozialhilfe, Hartz IV, Grundsicherung oder anderen Sozialleistungen abhängig sind, eine „GEZ-Befreiung“ beantragen. Wir zeigen, was hierfür zu tun ist und wer genau in welchen Lebenssituationen von dem Rundfunkbetrag befreit ist oder mindestens eine Ermäßigung erhält.
Neue GEZ-Gebühr ab 2013 Eine auf den Weg gebrachte Reform wird die alte GEZ-Gebühr abschaffen. Ab 2013 wird der Rundfunkgebühr durch die Rundfunkbeitrag abgelöst. Erwerbstätige müssen pro Wohnung einen Einheitsbetrag bezahlen. Dabei ist es egal, wie viele Personen in einem Haushalt leben und wie hoch die Anzahl der Rundfunkgeräte ist. Dabei eingeschlossen sind demnach auch Fernseher, Radiogeräte und Computer. Es wird also nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden. Alle nicht befreiten Haushalte, also auch Wohngemeinschaften, Familien oder Alleinstehende müssen demnach 17,98 Euro pro Monat zahlen.
Anspruchsberechtigte können für ihre Wohnung eine (GEZ-)Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht