Der neue Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises zum Online-Ausweisen ausgerüstet. Um Missbrauch des elektronischen Identitätsnachweises abhanden gekommener Personalausweise zu verhindern, wurde eine Sperrliste eingerichtet. Nach dem Personalausweisgesetz steht der Sperrdienst über jederzeit öffentlich erreichbare Kommunikationsverbindungen zur Verfügung. Es ist damit möglich, dass Bürgerinnen und Bürger für die Sperrung der eID-Funktion des neuen Personalausweises eine zentrale Rufnummer, wie die Rufnummer 0 180 1 333 333 des Bürgerservices des Bundesinnenministeriums oder die 116 116 des allgemeinen Sperr-Notrufes nutzen können.