ZITAT: Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht – unabhängig von seinem Alter, einer bestehenden Pflegebedürftigkeit oder Behinderung – möglichst selbstbestimmt in seiner Wohnung leben möchte. In eine andere Unterkunft zu ziehen und gleichzeitig die Pflege und Versorgung in fremde Hände zu legen, ist kein leichter Schritt. Das seit Oktober 2009 geltende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz will dem besonderen Schutzbedürfnis von Menschen in solchen Situationen Rechnung tragen. Das Gesetz legt die Regeln für Verträge fest, die Verbraucher unter anderem mit Alten- und Pflegeheimen schließen. Es betont die Rolle der pflege- und hilfebedürftigen Menschen als Verbraucher und umfasst daher unter anderen folgenden Regelungen: Erstmals werden vorvertragliche mehr ......