Wie sich mit dem Pauschbetrag Steuern sparen lassen Wie sich mit dem Pauschbetrag Steuern sparen lassen Menschen mit Behinderung müssen Belege über Aufwendungen dem Finanzamt nicht mehr einzeln nachweisen Bei anerkannten Behinderungen bietet das Steuerrecht zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Nachteile steuerlich abzumildern. Eine der wichtigsten ist der Pauschbetrag. Der VdK zeigt Ihnen, was Sie beachten müssen.
Foto: BilderBox.comGesundheitliche Einschränkungen verursachen für die Betroffenen oft erheblichen finanziellen Mehraufwand. Es entstehen etwa Kosten durch Heilbehandlungen und Medikamente, Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Prothese sowie behindertengerechte Umbauten im Wohnraum. Der Gesetzgeber will diese Kosten durch steuerrechtliche Begünstigungen abfedern.
Eine wichtige Regelung zur Erleichterung der Lohnsteuererklärung ist der sogenannte Pauschbetrag: Anstatt Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behinderung mühsam einzeln nachzuweisen, kann ein steuerlich voll absetzbarer Pauschbetrag gewählt werden. Seine Höhe bemisst sich nach dem Grad der Behinderung (GdB), den das Versorgungsamt festzustellen hat. Auf Basis dieser Einstufung kann der Pauschbetrag zwischen 310 Euro bis höchstens 3700 Euro pro Jahr betragen. Ob der Pauschbetrag günstiger ist als der Einzelnachweis, hängt von der individuellen Situation ab. Der Sozialverband VdK kritisiert, dass der Behindertenpauschbetrag seit 1975 in seiner Höhe unverändert beibehalten wurde und seiner Entlastungsfunktion somit nicht mehr gerecht wird. Deshalb fordert der VdK, den festgeschriebenen Behindertenpauschbetrag den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.
Wahlrecht gilt Arbeitnehmer mit Behinderung können den Pauschbetrag in der Lohnsteuerkarte eintragen mehr ......