Behinderten-Gleichstellung Easyjet muss Rollstuhlfahrer befördern Philip Kempf Dienstag, 17. Januar 2012, 11:35 Uhr, Aktualisiert 11:50 Uhr Auch die Billig-Airline muss Passagiere mit Rollstuhl ohne Begleitung mitfliegen lassen, die sich selbst eine Schwimmweste anziehen und zum Notausgang gelangen können. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt gab einer Klage eines behinderten Anwalts Recht. «Kassensturz» machte im Jahr 2010 auf den Fall aufmerksam
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Für andere Airlines kein Problem: Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, darf mitfliegen. Behinderte Passagiere müssen im Notfall die Schwimmweste selbst anziehen und sich zum Notausgang begeben können. So können sie auch ohne Begleitperson mitreisen.
Easyjet interpretierte die Sicherheitsbestimmungen anders: Für den englischen Billiganbieter sind solche Passagiere ein Sicherheitsrisiko. Die für dichte Zeitpläne und wenig Personal bekannte Airline verweigerte darum Behinderten die Mitreise.
Behinderter Anwalt musste gegen Easyjet klagen
Wie «Kassensturz» im September 2010 berichtete, hatte der Genfer Anwalt Andres Perez letztes Jahr beim Bundesamt für Zivilluftfahrt geklagt. Ihm war mehrfach trotz Zusicherung von Easyjet vom Captain der Zutritt an Bord ohne Begleitperson verwehrt worden. Der 33-jährige Rollstuhl-Marathon-Sportler fühlte sich deswegen diskriminiert.