Für Hirntrauma-Patienten ambulante Therapie auch auf Krankenschein Kassenpatienten, die nach einem Hirntrauma oder Schlaganfall an geistigen oder seelischen Störungen leiden, können sich künftig auch auf Kassenkosten behandeln lassen. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen und Ärzten einvernehmlich am Donnerstag in Berlin.
Jährlich erleiden etwa 550.000 Menschen in Deutschland eine Hirnschädigung. Für etwa 40.000 bis 60.000 ist eine ambulante Behandlung angezeigt. Für sie verbessert sich damit künftig die Versorgung, sofern das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände gegen den Beschluss erhebt.
Für eine ambulante Versorgung spricht, wenn Patienten nach Abschluss der stationären und anschließenden Reha-Behandlung weiterhin Störungen aufweisen - etwa beim Wahrnehmungs- und Erinnerungsvermögen. (dpa)