Steuererstattung darf auf Hartz IV angerechnet werden Hartz-IV-Empfänger müssen sich Steuererstattungen bei der Grundsicherung anrechnen lassen. Das Bundesverfassungsgericht wies mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss die Beschwerde einer Frau aus Berlin zurück. Sie hatte sich gegen die Anrechnung einer Einkommensteuer-Rückzahlung gewehrt (Aktenzeichen: 1 BvR 2007/11).
Die Anrechnung der Steuererstattung verletze nicht das Grundrecht auf Eigentum, hieß es zur Begründung. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sei als "fürsorgerische Sozialleistung" nicht vom Grundrecht auf Eigentum geschützt. Der Gesetzgeber habe bei der Regelung von Sozialleistungen einen weiten Spielraum.
Bereits im März hatte das Karlsruher Gericht entschieden, dass die Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Grundsicherung zulässig ist. (dpa)