Diabetes und Behinderung Rechtliche Änderungen bei der Anerkennung
Minden (tw). Eine positive Entwicklung zur Akzeptanz der Krankheit hat es am 9. Juli 2010 im Bundesrat gegeben. Seither gelten deutlich geänderte Kriterien zur Einstufung des Diabetes.
Diabetiker, die einen Schwerbehindertenausweis beantragen wollen, müssen künftig nicht mehr nachweisen, dass sie schwer einstellbar sind und teils erhebliche Stoffwechselentgleisungen haben. Künftig gelten Menschen mit Diabetes als schwerbehindert, wenn sie jeden Tag mindestens vier Mal Insulin spritzen und dafür die Dosis je nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker selbst anpassen müssen. Außerdem müssen sie durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein.
Der Schwerbehindertenausweis eines Diabetikers bescheinigt also künftig nur den erhöhten Aufwand der zur optimalen Steuerung der Krankheit notwendig ist,
Der Weltdiabetestag dient seit 1991 dazu, auf die steigende Verbreitung des Diabetes mellitus aufmerksam zu machen. Bei vielen Menschen liegt ein unentdeckter Diabetes vor. Anzeichen können starker Durst, Gewichtsverlust, trockene Haut und Leistungsbeeinträchtigungen sein.