Familienpflegezeit startet ohne Rechtsanspruch Familienpflegezeit startet ohne Rechtsanspruch VdK: "Der falsche Weg"
Foto: Techniker KrankenkasseBeschäftigte können ihre Arbeitszeit künftig befristet für die häusliche Pflege reduzieren. Der Bundestag stimmte am Donnerstag dem Gesetz zur Familienpflegezeit zu. Vom 1. Januar 2012 an haben Beschäftigte so die Möglichkeit, für zwei Jahre ihre Arbeitszeit zu verringern. Einen Rechtsanspruch auf die Pflege-Auszeit gibt es aber nicht.
Familienministerin Kristina Schröder (CDU) rechnet mit einem großen Erfolg der Neuregelung. Zahlreiche Unternehmen hätten bereits angekündigt, dabei mitzumachen. Das "innovative" Modell von Union und FDP belaste nicht zusätzlich die Sozialsysteme, betonte sie in der Debatte.
Die Opposition kritisierte vor allem den fehlenden Rechtsanspruch. Es bleibe ganz im Ermessen des Arbeitgebers, ob dieser den Antrag genehmige. Ihre Redner sprachen von einem "kümmerlichen Vorhaben". Schwarz-Gelb mache die Pflege zur reinen Privatsache.
Sozialverband VdK: "Ohne verbindlichen Rechtsanspruch der falsche Weg" Der Sozialverband VdK hatte von Anfang an den Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gefordert. Ulrike Mascher, die Präsidentin des VdK Deutschland, hatte die Pläne der Regierung scharf kritisiert: "Ohne einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bezahlte Auszeit zur Pflege eines Angehörigen nicht nehmen können. Sich nur auf den guten Willen der Unternehmen zu verlassen, ist der falsche Weg".