„Krüppel“ kostet 375 Euro Meßkirch/Sigmaringen – Keinen Erfolg hatte ein Rentner aus Meßkirch mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Sigmaringen. Weil er einen Rollstuhlfahrer als „Krüppel“ verunglimpft hat, muss der Meßkircher 25 Tagessätze zu je 15 Euro, also 375 Euro, überweisen.
Dazu kommen noch die Verfahrenskosten und die Honorarrechnung seiner Rechtsanwältin. Seiner Lebenspartnerin droht jetzt, wie Richterin Sarah Hausmann andeutete, ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage. Die Entscheidung darüber liege allein bei der Staatsanwaltschaft in Hechingen.
Hat es den beleidigenden Satz „Fahr bis zum Strich vor, du Krüppel“ nun wirklich gegeben oder nicht? Der als Zeuge anwesende Behinderte sagte ja, der Rentner und seine Lebenspartnerin bekundeten übereinstimmend, ein solcher Satz sei niemals gefallen. Der Rentner hob sogar mehrmals seine Schwurhand und sagte, er würde seine Aussage jederzeit beeiden. Andere Zeugen für den Vorfall gibt es nicht.
Aussage gegen Aussage – somit Verfahrenseinstellung? Doch so einfach machte es sich die Richterin nicht. Sie klärte den Meßkircher in der Urteilsbegründung darüber auf, dass Richter in ihrer Ausbildung auch wissenschaftlich fundierte Fähigkeiten vermittelt bekommen, den Wahrheitsgehalt von Aussagen realistisch einschätzen zu können.