Welcher Wein eignet sich besonders für Typ-2-Diabetiker, muss es ein trockener bzw. darf’s auch ein eher lieblicher sein? Kein Problem, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die im deutschen Weingesetz (seit September 1995, § 48 der Weinverordnung) exakt festgeschrieben sind:
zu § 48: für Diabetiker geeignete Erzeugnisse
Wein ist zum Verzehr für Diabetiker geeignet, wenn er in einem Liter
•höchstens 4 g Glucose •höchstens 20 g Gesamtzucker (als Invertzucker berechnet) •höchstens 150 mg gesamte schweflige Säure •höchstens einen Alkoholgehalt von 12 Volumenprozent
enthält.
Bei Weinen mit einem DLG Diabetikerzertifikat werden diese Werte in einem neutralen staatlichen Labor ermittelt.
Demnach können auch halbtrockene und sogar liebliche Weine für „Diabetiker geeignet“ sein, weil entsprechende Kreszenzen heute in erster Linie durch den Gehalt an insulinabhängiger Glukose (Traubenzucker) und nicht über ihren Gesamtzuckergehalt definiert sind. Noch vor fünf Jahren war dies anders: lediglich „trockene“ Weine bis maximal 4 g/l Gesamtzucker galten als „Diabetikerweine“. Weinmost enthält Fruktose (Fruchtzucker) und die für Diabetiker kritische Glukose zu gleichen Teilen. Studien haben gezeigt, dass die meisten Weinhefen Glukose schneller, d.h. bevorzugt zu Alkohol umwandeln. Mit moderner Kellertechnik kann der Kellermeister heute die Gärung so steuern, dass Weine mit weniger Glukose, dafür aber mit mehr diabetikerfreundlicher Fruktose entstehen. Letztere hat zudem noch eine höhere Süßkraft als der Traubenzucker. Das Resultat: halbtrockene und sogar liebliche Weine, die dem Diabetiker nicht schaden.