Die erhebliche Pflegebedürftigkeit beginnt, sobalt täglich, durchschnittlich min. 90 Min. gepflegt werden muss. Davon müssen min. 45 Min. auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Hier ein Beispiel: Eine Herr lebt in seinem eigenen Haushalt. Er ist auf Hilfe beim Waschen von Intimbereich und Unterkörper angewiesen. Außerdem kann er sich die Hosen und die Strümpfe nicht mehr alleine anziehen. Das Ausziehen klappt allerdings abends mühsam aber ohne, dass er dabei Hilfe benötigt. Einmal in der Woche wird Hilfe beim baden benötigt. Drei mal in der Woche kommt ein Angehöriger und bringt vorgekochtes Essen, kauft ein und macht einige Hausarbeiten. Hier sind meist die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllt.
Wichtig zu bedenken ist: Die vielzahl der stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen, denen ein Gutachten bescheinigt wurde. Dieses Gutachten muss bescheinigen, dass eine vollstationäre Pflege erforderlich ist.