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Novelle der Richtlinie erleichtert Zugang zur Heilmittelbehandlung für Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen
MS-Erkrankte mit dauerhaften schweren Behinderungen können künftig ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen.