Bei Auszug oder Umzug ins Pflegeheim bleibt Wohnrecht bestehen
Ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und zieht der Berechtigte aus der Wohnung aus, verliert er dadurch nicht sein Wohnrecht. Die Löschung im Grundbuch ist nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig, weshalb eine Bedingung oder Befristung vereinbart werden sollte oder ein Abkaufen gegen eine Entschädigung in Betracht kommt.
Auszug – Wohnrecht erloschen?
n dem OLG vorliegenden Fall verlangten die Erben einer Wohnung von einer wohnberechtigten Frau die Zustimmung zur Löschung des Wohnrechts aus dem Grundbuch. Sie begründeten dies damit, dass die Frau ausgezogen sei.
Wohnungsberechtigte kann aber jederzeit zurück
Das Gericht vertrat jedoch eine andere Auffassung. Das Wohnungsrecht als Unterfall der persönlichen Dienstbarkeit erlösche nur dann, wenn der Wohnungsberechtigte sein Wohnrecht nicht mehr nutzen könne. Dies sei etwa dann der Fall, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Ausübung dauernd unmöglich werde. Ein persönliches Ausübungshindernis, wie etwa ein Auszug des Betroffenen, genüge dafür nicht. Der Wohnungsberechtigte habe hier jederzeit die Möglichkeit, in seine alte Wohnung zurückzukehren.
Auch bei Umzug ins Pflegeheim – Wohnrecht bleibt bestehen
Selbst ein dauerhafter Wechsel in eine Wohnung oder in ein Pflegeheim bringe das Wohnrecht nicht zum Erlöschen, so die Richter. In diesem Fall stehe dem Berechtigten nämlich die Möglichkeit offen, das Recht mit Zustimmung des Grundstückeigentümers einem anderen zu überlassen.
(OLG Saarbrücken, Beschluss v. 5.08.2010, 5 W 175/10-65, 5 W 175/10).