Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist es künftig legal, lebenserhaltende Maßnahmen abzustellen – sollte der Patient dies vorher verfügt haben. Das Urteil erleichtert somit die passive Sterbehilfe. mehr ......
Wer noch keine Patientenverfügung hat kann sich die in der Anlage runterladen und ausdrucken.
Diese Patientenverfügung ist von der Ärztekammer Hamburg.