Am 26. März 2010 wurden die Eckpunkte für eine Reform der Arzneimittelversorgung veröffentlicht. Zwischenzeitlich wurde ein Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG) erstellt (Anlage) und mit den Verbänden am 10. Juni 2010 erörtert. Die DKG hat hierzu schriftlich Stellung genommen (Anlage).
Der Entwurf des AMNOG sieht grundlegende Änderungen des Regulierungs- und Erstattungsrahmens neu zugelassener, innovativer Arzneimittel sowie die Aufhebung mehrerer Regulierungsinstrumente in der Arzneimittelversorgung vor. Zu begrüßen ist aus Krankenhaussicht besonders die beabsichtigte Aufhebung des Zweitmeinungsverfahrens zur Verordnung besonderer Arzneimittel nach § 73d SGB V.
Zentrales Element des Gesetzentwurfs ist eine Schnellbewertung des Nutzens neu zugelassener Arzneimittel durch den Gemeinsamen Bundessauschuss, deren Ergebnis die zukünftigen Erstattungsbeträge von Arzneimitteln maßgeblich bestimmen soll. Diese Nutzenbewertung in Kombination mit Rabattverträgen zwischen GKV-Spitzenverband und pharmazeutischen Unternehmen wird absehbar zu höheren Arzneimittelpreisen in Krankenhäusern führen. Aus diesem Grund fordert die DKG eine Begrenzung der Arzneimittelpreise auch für den Krankenhausbereich