Zum 1.1.2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass alte Parkausweise bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, längstens jedoch bis zum 31.12.2010 weiter gelten.
Wer ab dem 1.1.2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dazu den so genannten EU-Parkausweis.
Wer ab 2011 ohne diesen Parkausweis oder mit dem alte, dann ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Der Neue
Der Alte
Wer keinen aktuellen gültigen Ausweis hat und auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss mit einer Verwarnung rechnen und kann sogar abgeschleppt werden.