Blinde, Gehörlose und Schwerbehinderte, die in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind (Merkzeichen: Bl, GL, G, aG, H), können den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos nutzen. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck. Um in Bussen und Bahnen unentgeltlich zu fahren, ist zusätzlich ein Beiblatt mit einer Wertmarke nötig. Beides ist bei der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisverwaltung erhältlich.
Schwerbehinderte mit dem Ausweismerkzeichen "G" oder "aG" und "Gl" müssen für die Wertmarke 60 Euro pro Jahr (oder 30 Euro halbjährlich) bezahlen.
Kostenlos ist die Marke bei Blindheit (Bl), Hilflosigkeit (H)
Begleitpersonen fahren bei eingetragenem Merkzeichen "B" (Notwendigkeit einer Begleitperson) in allen Personenzügen – auch Fernzügen – ohne Kilometerbegrenzung kostenlos. Das gilt auch, wenn der Behinderte selbst nicht freifahrtberechtigt ist.