Teilhabeorientierten Begriff von Pflegebedürftigkeit schaffen
Zitat Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat den Entwurf des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit kritisiert. “Wie bereits in mehreren Stellungnahmen und Anhörungen erläutert, halten wir eine Pflege nach Modulen im Minutentakt weder für menschenwürdig noch für zielführend, da Zeitmodule oft nicht dem realen Pflegebedarf entsprechen”, betonte ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. Nach Ansicht der ISL müsste das gesamte Pflegesystem durch ein Pflege-/Assistenzsystem ersetzt werden, bei dem ein teilhabeorientierter Pflegebedürftigkeitsbegriff die Grundlage bildet. Dies, so Arnade, wäre jedoch Aufgabe des Gesetzgebers und sei nicht mit den vorliegenden Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu realisieren.
Wenn die Begutachtungs-Richtlinien einen Sinn haben könnten, sollten sie eine Abkehr vom traditionellen paternalistischen System der Pflege einläuten. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention müssten dann die Betroffenen in den Mittelpunkt gerückt werden, was im vorliegenden Entwurf leider nicht geschehen sei. Ein Festhalten an den traditionellen Strukturen der Pflege mache sich auch an der Sprache des Entwurfes fest: Während in der UN-Behindertenrechtskonvention von Unterstützung und Assistenz die Rede sei, werden in den Begutachtung-Standards hauptsächlich die Begriffe der Pflege und Hilfe verwandt.
“Wir empfehlen der GKV Schulungen zur UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen, die im Bereich der Assistenz oder Pflege tätig sind”, schlägt Arnade in ihrer Stellungnahme vor. “Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kranken- und Pflegekassen sowie des Medizinischen Dienstes benötigen nach unserer Beobachtung solche Fortbildungen.” sch