Uneingeschränktes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen Berlin (kobinet) Einige Menschen sind in Deutschland im Zusammenhang mit ihrer Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird in der nächsten Sitzungswoche einen Gesetzentwurf (BT- Drs. 17/12068) in den Bundestag einbringen, der diesen Ausschluss aufhebt, erfuhr kobinet heute von deren behindertenpolitischen Sprecher Markus Kurth.
Nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz sind all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Einschränkungen des Wahlrechts sind verfassungs- und völkerrechtlich nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Diskrimini mehr ......