Zitat Hochheim (kobinet) In einer Behinderteneinrichtung im hessischen Hochheim wartet William Geier seit Jahren darauf, dass er ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Anstalten beginnen kann. Verhindert wird dies durch den hessischen Landeswohlfahrtsverband (LWV), der für die Kosten der ambulanten Versorgung außerhalb der Anstalt aufkommen müsste. Er bezieht sich dabei auf den Kostenvergleich nach § 13 SGB XII. Die Ansicht, dass eine Anstalt, in die man nicht rein will oder aus der man raus will unzumutbar ist, teilt der LWV nicht. Vielmehr lässt er eine Sprecherin verkünden, dass sie schließlich auch nicht selbstbestimmt leben könne. Diese Szene ist Teil einer Dokumentation über diese unendliche Geschichte. Obwohl nach Expertenmeinung der Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen selbstvollziehendes Recht und somit von jeder Behörde und Gerichten sofort anwendbar ist, fand sich in Wiesbaden ein Sozialrichter, der damit offenbar nichts anfangen konnte. Somit hat der hessische LWV Zeit bis zur Entscheidung beim Landessozialgericht gewonnen. Am kommenden Wochenende strahlt der Hessische Rundfunk erneut seinen "Horizonte"-Beitrag "Wieviel darf William kosten? Der Kampf eines Rollstuhlfahrers" aus. Selbst die FAZ hat über den Kampf von William Geier bereits berichtet. gba
Was ist Lebenszeit wert? Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz
Was denkt sich ein Richter bei einer Entscheidung wie bei der gegen William Geier, wenn er einen Heimaufenthalt als zumutbar erachtet, obwo