Geringfügig Beschäftigte können ab 01.01.2013 mehr verdienen, denn die Entgeltgrenze steigt von bisher 400 Euro auf 450 Euro. Die gute Nachricht für Rentner: Auch die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt ab 2013 auf 450 Euro. Die übrigen Regelungen zum Hinzuverdienst bleiben unverändert, so dass Rentner ab 2013 folgende Hinzuverdienstmöglichkeiten haben: Erwerbsminderungsrenten
Bei Erwerbsminderungsrenten kommt es darauf an, ob Anspruch auf Rente wegen voller oder nur wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht. Neben einer vollen Erwerbsminderungsrente darf ab Januar 2013 im Monat bis zu 450 Euro verdient werden, und zweimal im Jahr ist sogar ein Verdienst von bis zu 900 Euro möglich, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Wird mehr verdient, besteht je nach Höhe des Verdienstes nur noch Anspruch auf drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel der Rente, oder die Rente wird gar nicht gezahlt.
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind die Hinzuverdienstgrenzen höher. Sie werden individuell berechnet und im Rentenbescheid mitgeteilt. Je nach Höhe des Verdienstes kann diese Rente voll, zur Hälfte oder gar nicht gezahlt werden. Anders als bei der vollen Erwerbsminderungsrente werden hierbei nicht nur Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, sondern auch Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, berücksichtigt. Altersrenten