Das Projekt "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt" am Institut für Menschenrechte in Berlin soll Anwälte für Themen wie Vielfalt sowie Diskriminierung sensibilisieren und sie dazu ermuntern, die Menschenrechtsabkommen in Gerichtsverfahren einzusetzen. Das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" – auch: Behindertenrechtskonvention (BRK) – ist eines davon. Der Rechtsanwalt Dr. Martin Theben, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beschäftigt sich mit behindertenpolitischen Themen und hat an einem Fachgespräch des Projektes teilgenommen.