Globuli und Co auf Kassenrezept Freiverkäufliche Arzneien müssen zwar prinzipiell von Patienten bezahlt werden. Das es gibt Ausnahmen - auch für Präparate der Alternativmedizin.
Von Martin Wortmann
KASSEL. Von dem Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV Anfang 2004 waren homöopathische und anthroposophische Arzneimittel, aber auch Phytotherapeutika besonders stark betroffen.
Umso wichtiger ist die Ausnahme für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr. Auch Verordnungen von Alternativpräparaten machen hier keine nennenswerten Probleme.
"Da wird eigentlich alles bezahlt", berichtet Christoph Trapp vom Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhA).
Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts gelten dabei jedoch dieselben wirkstoffbezogenen Regeln wie für die Schulmedizin. Konkret am Beispiel Husten: Schleimlöser und Hustenblocker für morgens und abends müssen getrennt verordnet werden und dürfen nicht in einem Mittel kombiniert sein.
Auch die wenigen auf Kinder bezogenen Verordnungseinschränkungen nach Anlage III der Arzneimittelrichtlinie - etwa für Hypnotika oder Sedativa gegen Schlafstörungen - gelten für Schul- und Alternativmedizin gleichermaßen.
Weit schwieriger sieht es in der gesetzlichen Versicherung für Erwachsene aus. Seit dem Ausschluss rezeptfreier Arznei müssen sie Homöopathika und Co weitgehend aus eigener Tasche bezahlen. Keine Regresse bekannt
Wichtige Ausnahmen bilden seit Jahresbeginn die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK): Auf dem Weg der Kostenerstattung erhalten die Versicherten beider Kassen ihre Ausgaben für Phytopharmaka sowie homöopathische und anthroposop mehr ......