Gesetzesänderungen am Fließband ... AZDBS statt GEZ
Die geräteabhängige Rundfunkgebühr – „GEZ-Gebühr“ – wird zum 1. Januar 2013 durch einen einheitlichen Haushaltsbeitrag abgelöst – den sogenannten ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice – AZDBS. Danach spielt es keine Rolle mehr, wie viele Personen in dem Haushalt leben und wie viele Rundfunkgeräte es dort gibt. Damit wird pro Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet. Diese beträgt 17,98 Euro monatlich. Familien mit mehreren Rundfunkempfangsgeräten werden entlastet. Wer nur ein Radio nutzt, zahlt dann aber deutlich mehr – bisher lag der Beitragssatz bei 5,76 Euro. Befreiungen soll es aber auch künftig für Empfänger von Sozialleistungen, Studierende, Azubis sowie für Menschen mit Behinderung geben.
Grundfreibetrag steigt
Bereits zum 1. Januar 2013 soll laut Regierungsentwurf zur Gesetzesänderung der steuerliche Grundfreibetrag für Bürger steigen. Folge: Steuerzahler können ab 2013 mit Steuerentlastungen rechnen. In zwei Stufen soll der Grundfreibetrag danach von derzeit 8004 Euro auf zunächst 8130 Euro und dann auf 8154 Euro angehoben werden. Damit steigen dann die steuerfreien Summen (s. Tabelle unten). Begründung: Auf Grund der Preissteigerungen ist das Existenzminimum höher anzusetzen – und dieser Freibetrag darf nicht mit Steuern belastet sein.