Barrierefreiheit: bis 15. Januar 2013 Zuschüsse beantragen Frankfurt a.M. (CeBeeF) Damit Menschen mit Behinderungen in ihrem selbstgenutzten Wohneigentum und in ihrem sozialen Umfeld bleiben können, stellt das Land Hessen auch im Jahr 2013 Mittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse in bestehenden Wohngebäuden zur Verfügung. Bezuschusst werden damit zum Beispiel der Umbau von Toiletten und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen oder der Einbau von Treppenlifts oder Rampen und andere Maßnahmen.
Gefördert wird mit einem Kostenzuschuss, der bei einer vom Eigentümer oder von dessen Angehörigen genutzten Wohnung maximal 50 Prozent der förderfähigen Umbaukosten betragen kann. Richtlinien und Anmeldeformulare sind erhältlich beim Stadtplanungsamt, Bereich Stadterneuerung und Wohnungsbau.
Für die Anmeldung einer Maßnahme sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich: Beschreibung der Gesamtmaßnahme und Pläne, Kostenvoranschläge, Aussagen über die Finanzierung, eventuell über weitere Finanzierungshilfen sowie eine Kopie des Behindertenausweises. Anmeldeschluss für Zuschüsse, die im Jahr 2013 ausgezahlt werden sollen, ist der 15. Januar 2013.
Interessenten aus Frankfurt wenden sich an das Stadtplanungsamt unter den Telefonnummern 069 - 212-35107 und 069 - 212-35346. Nicht im Gemeindegebiet von Frankfurt lebende Personen richten ihre Anmeldung über die jeweiligen Kommunal- beziehungsweise Kreisverwaltungen an das Ministerium.