Auf dem Weg zum neuen Hörgerät" - Merkblatt für HörgeschädigteIn der Hörgeräteversorgung zahlen die Krankenkassen pauschale Festbeträge. Das Bundessozialgericht hat aber entschieden, dass dies die Krankenkassen nicht von der Pflicht befreit, die Hörbehinderung auszugleichen (Urteil vom 17. Dezember 2009).
Das bedeutet, dass die Patienten Anspruch auf ein Hörgerät haben, das "die nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt, soweit dies im Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil bietet". Soweit technisch möglich, gehört dazu auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen und nicht nur das Einzelgespräch. Insbesondere bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit reichte der Festbetrag dazu nicht aus. Daher gilt dafür nun ein eigenständiger Festbetrag. mehr ......