Welche Aufgabe hat der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung?
Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, rollstuhlgebundenen und anderen schwerbehinderten Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis nicht oder nur unter großen Erschwernissen nutzen können, die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben möglich zu machen und zu erleichtern.
Er ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialhilfegesetz und wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Rechtsgrundlage sind die §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch XII in Verbindung mit § 55 Absatz 2 Nr. 7 Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX).