Hallo Leute! Auf die Gefahr hin, daß Euch Nerve mit meiner Sache, aber irgendwie hänge ich fest mit meiner Busangelegenheit. Deshalb meine Frage(keine Rechtsberatung)ist es Grundsätzlich gesetzeswidrig einen Behinderten Rollstuhlfahrer an der Bushaltestelle stehen zu lassen? Es wurde mir mittlerweile zu getragen man wird in absehbarer Zeit keinen E-Rollstuhl im Linienbus befördern dürfen. Ist einer Diskriminierung gleich zu stellen. Ich wurde mittlerweile das 79zigte mal stehen gelassen. Hat das Gleichstellungsgesetz sowie das Personenbeförderungsgesetz und das Diskriminierungsgesetz keine Bedeutung mehr. Wollte einfach mal diese Fragen in den Raum stellen, habe schon jede Menge in der BOKraft gelesen und über die Beförderungspflicht §§ 22 PersBefG, 13 BOKraft, 3c PersBefG. Dabei wird um den heißen Brei geschrieben, aber keiner kommt auf den Punkt ob das stehenlassen nun Strafbar ist oder nicht.
Beispiel: Körperliche Behinderungen sind kein Grund, einen Fahrgast von der Beförderung auszuschließen (arg. § 34 BOKraft, besondere Sitzplätze vorgeschrieben, verlängerte Ein- und Aussteigezeiten sind hinzunehmen). D.h., selbst wenn die Beförderung mehrerer Rollstühle verboten wäre, könnten die Rollstuhlfahrer verlangen, einzusteigen und sich mit Hilfe des Fahrers auf einem Sitzplatz befördern zu lassen. mehr ......
Viele Grüße und alles gute vom Flummy. In jeder Situation und Lage immer Mensch bleiben!