Zitat BVerfG entscheidet: Kürzung von Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß - Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK abgewiesen
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einem Beschluss vom 11. Januar 2011 die Verfassungsbeschwerde zu Abschlägen auf Erwerbsminderungsrenten zurückgewiesen, die der Sozialverband VdK gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem SoVD eingelegt hatte. Das Bundesverfassungsgericht gab die Entscheidung am vergangenen Freitag (18.2.2011) bekannt. Themenfoto: Eine Justitia-Statue
Mit der gemeinsamen Verfassungsbeschwerde hatten sich VdK, DGB und SoVD dagegen gewandt, dass Erwerbsminderungsrentnern Abschläge von bis zu 10,8 Prozent von der Rente zugemutet werden. Die Abschläge wurden mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeführt, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist. Sie gelten auch für Erwerbsminderungsrenten, die an Hinterbliebene ausgezahlt werden. Kürzungen sind verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß ist (Aktenzeichen: 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09). Die gemeinsame Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen.
Als Begründung führte das BVerfG unter anderem aus, dass die Regelung verfassungsgemäß sei, weil sie "einem Gemeinwohlzweck diene und verhältnismäßig sei". Sie diene dem legitimen Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu sichern und damit die