Niedergelassene Ärzte, die den Schutz vor Verletzungen durch Nadelstiche in ihren Praxen vernachlässigen, können teils von empfindlichen Strafen getroffen werden. Ein Beispiel zeigt, wie drastisch die Auswirkungen sein können.
Von Philipp Grätzel von Grätz
Eine derzeit in Umsetzung befindliche EU-Richtlinie sieht vor, Verstöße gegen die gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen bei Nadelstichverletzungen mit Strafen zu sanktionieren. Doch bereits heute kann es für Ärzte teuer werden, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Die technischen Anforderungen zum Schutz vor Nadelstichverletzungen sind in Deutschland in der TRBA 250 niedergelegt. Verstöße gegen diese technischen Regeln sind zwar im Moment nicht strafbewährt.
Trotzdem kann ärztliches Fehlverhalten in puncto Schutz vor Nadelstichverletzungen Folgen haben, betonte Dr. Stefan Baars vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover.
Eine Instanz, die Fehlverhalten auf Grundlage der Biostoffverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes sanktionieren kann, sind die Gewerbeaufsichtsämter.
Der erste Schritt sei dabei in der Regel ein Revisionsschreiben, das gebührenpflichtig sein könne, so Baars. Auch Bußgelder können von den Gewerbeaufsichtsämtern verhängt werden. Kosten in fünfstelliger Höhe
Eine andere Instanz, die Sanktionsmöglichkeiten hat, sind die Berufsgenossenschaften. Das Druckmittel ist hier der Regress: Bei grober Fahrlässigkeit können die Aufwendungen für einen Arbeitsun mehr ......